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Eine Universität erkundigt sich, ob Abfindungen bei Beendigung von Forschungs- und Lehrverträgen steuerfrei sind. Die DGT stellt klar, dass dies nicht der Fall ist, da eine Steuerbefreiung voraussetzt, dass die Beendigung auf einer Kündigung oder Entlassung beruht und nicht auf dem bloßen Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.
Cuestión planteada 1º Si las indemnizaciones previstas en dichos contratos están exentas de acuerdo con la letra e) del art. 7 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Las indemnizaciones por la finalización de contratos de duración determinada no gozan de la exención del artículo 7.e) de la LIRPF, ya que esta requiere que la causa sea el despido o cese del trabajador. Asimismo, la compensación por incumplimiento del preaviso no es una renta exenta y no permite aplicar la reducción por irregularidad del artículo 18.2 de la LIRPF, al no existir un período de generación superior a dos años.
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