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Der Anfragende erkundigt sich, ob die im Jahr 2024 gezahlten Tilgungsraten für einen Kredit zum Erwerb seines selbstgenutzten Wohnsitzes steuerlich absetzbar sind. Die DGT stellt fest, dass kein Anspruch auf den Abzug besteht, da der Erwerb nach dem Ablauf der Übergangsregelung erfolgt.
Cuestión planteada Posibilidad de practicar la deducción por inversión en vivienda habitual por las cantidades que satisfaga por el préstamo.
La deducción por inversión en vivienda habitual fue suprimida por la Ley 16/2012. Solo pueden aplicarla quienes adquirieron la vivienda o satisficieron cantidades para su construcción antes del 1 de enero de 2013, según la disposición transitoria decimoctava de la LIRPF. Al haber adquirido la vivienda en 2024, el contribuyente no cumple este requisito.
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