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Ein Anfragender möchte wissen, ob die 30 %-Reduzierung für Einkünfte mit einem Erzeugungszeitraum von mehr als zwei Jahren auf eine Abfindung angewendet werden kann, wenn diese Reduzierung bereits in den vorangegangenen fünf Jahren auf andere Einkünfte angewendet wurde. Die DGT stellt klar, dass Einkünfte aus der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht auf die Fünfjahresfrist angerechnet werden.
Cuestión planteada Si, en caso de percibir una indemnización por despido resulta de aplicación la reducción del 30 por ciento del artículo 18.2 de la LIRPF, habiendo aplicado ya dicha reducción a otros rendimientos con periodo de generación superior a dos años, en el plazo de los 5 periodos impositivos anteriores.
La reducción del 30% por periodo de generación superior a dos años es aplicable a las indemnizaciones por despido siempre que se cumplan los requisitos legales. El artículo 18.2 de la LIRPF establece que los rendimientos derivados de la extinción de la relación laboral no se tienen en cuenta para aplicar la limitación de los cinco periodos impositivos anteriores. Por tanto, la indemnización puede beneficiarse de la reducción independientemente de haber aplicado la misma a otros rendimientos con periodo de generación superior a dos años en años previos.
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