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Es wird geklärt, wie Anzahlungen (arras) für ein landwirtschaftliches Grundstück zu versteuern sind, falls der Käufer den Vertrag bricht oder der Verkauf vollzogen wird. Die DGT stellt fest, dass im Falle eines Vertragsbruchs die Anzahlung als Veräußerungsgewinn gilt, der in die allgemeine Bemessungsgrundlage einfließt. Wird der Verkauf hingegen vollzogen, sind die Anzahlungen Teil des Veräußerungspreises.
Cuestión planteada Solicita conocer la tributación de las arras recibidas tanto en el caso en que no se lleve a cabo el contrato por causa imputable al comprador como en el caso en que la compraventa se concluya con éxito a efectos del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Si el comprador incumple y el vendedor se queda con las arras, estas constituyen una ganancia patrimonial que debe integrarse en la base imponible general. Dicha ganancia se imputará al periodo impositivo en que el vendedor pueda proceder a su ejecución según el contrato. Si la venta se formaliza, las arras forman parte del precio de transmisión y la ganancia o pérdida patrimonial se imputará al periodo en que se produzca la transmisión del inmueble.
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