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Eine über 65-jährige Person erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung des Verkaufs ihrer Wohnung, an der sie zu 50 % das Volleigentum und zu 16,67 % das Nießbrauchrecht hält. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung für den selbstgenutzten Wohnsitz nur auf den Anteil des Volleigentums angewendet werden kann, während der aus dem Nießbrauch resultierende Gewinn steuerpflichtig bleibt.
Cuestión planteada Tratamiento fiscal de la venta y aplicación de la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF o en su defecto de los coeficientes de abatimiento.
La exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF para mayores de 65 años requiere que el contribuyente haya ostentado el pleno dominio de la vivienda habitual durante al menos tres años. Por tanto, la ganancia patrimonial por la transmisión del pleno dominio puede estar exenta, pero la derivada de la transmisión del usufructo vitalicio no lo estará. En cuanto al pleno dominio adquirido antes de 1994, podría aplicarse la reducción de la disposición transitoria novena de la LIRPF.
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