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Die Anfragende möchte wissen, ob sie die Reinvestitionsbefreiung für den selbstgenutzten Wohnsitz in Anspruch nehmen kann, nachdem sie aufgrund von zwischenmenschlichen Problemen und gesundheitlichen Gründen weniger als drei Jahre in ihrer Wohnung gelebt hat. Die DGT antwortet, dass mit Ausnahme von Todesfällen oder Umständen, die einen Wohnsitzwechsel zwingend erforderlich machen, eine Mindestwohndauer von drei Jahren vorgeschrieben ist.
Cuestión planteada Si pueden beneficiarse de la exención por reinversión en vivienda habitual del artículo 38 de la LIRPF pese a no haber residido por un plazo de al menos tres años en la vivienda transmitida.
Para que una vivienda sea habitual sin cumplir el plazo de tres años, deben concurrir circunstancias que exijan necesariamente el cambio de domicilio. El cambio debe ser obligatorio y no una opción por conveniencia o voluntad del contribuyente. En este caso, la DGT señala que los problemas de convivencia no son circunstancias contempladas específicamente y que la decisión de mudarse parece voluntaria. La valoración de si la situación exige realmente el cambio de domicilio corresponde a la Administración Tributaria tras la aportación de pruebas.
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