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V1205-26 22. Mai 2026 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · vivienda habitual

Befreiung bei Hausverkauf nach Scheidung auch bei Verbleib des Ex-Ehegatten möglich

Ein über 65-jähriger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er die Steuerbefreiung für den Verkauf des gemeinsamen ehelichen Wohnsitzes nach der Scheidung und dem Auszug in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die Voraussetzung des selbstgenutzten Wohnsitzes erfüllt ist, wenn der in der Wohnung verbliebene Ehepartner zum Zeitpunkt des Verkaufs oder in den zwei Jahren zuvor dort wohnhaft war.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob das besagte Wohnobjekt im Sinne der in Artikel 33.4.b) des LIRPF vorgesehenen Steuerbefreiung als gewöhnlicher Wohnsitz gilt.

Die Entscheidung der DGT

In Fällen von Trennung, Scheidung oder Nichtigkeit, die einen Ehegatten zur Verlassen der Wohnung verpflichten, gilt die Anforderung, dass die Wohnung zum Zeitpunkt der Übertragung oder in den zwei vorangegangenen Jahren der gewöhnliche Wohnsitz war, als erfüllt, wenn dies auf den Ehegatten zutrifft, der weiterhin darin wohnhaft ist. Wenn die Wohnung somit für den verbleibenden Ehegatten weiterhin der gewöhnliche Wohnsitz ist, wird die durch die Verordnung geforderte Zwei-Jahres-Frist eingehalten.

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