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Ein über 65-jähriger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er die Steuerbefreiung für den Verkauf des gemeinsamen ehelichen Wohnsitzes nach der Scheidung und dem Auszug in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass gemäß der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs die Voraussetzung des selbstgenutzten Wohnsitzes erfüllt ist, wenn der in der Wohnung verbliebene Ehepartner zum Zeitpunkt des Verkaufs oder in den zwei Jahren zuvor dort wohnhaft war.
Cuestión planteada Si a efectos de la exención prevista en el artículo 33.4.b) de la LIRPF la referida vivienda tiene la consideración de vivienda habitual.
En supuestos de separación, divorcio o nulidad que obliguen a un cónyuge a abandonar el domicilio, el requisito de que la vivienda sea habitual se entiende cumplido si el cónyuge que permaneció en ella la ocupó en el momento de la transmisión o en cualquier día de los dos años anteriores. Por tanto, si la vivienda sigue siendo habitual para el cónyuge que se quedó, se cumple lo dispuesto en el artículo 41 bis.3 del RIRPF.
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