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V1205-16 28. März 2016 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · retención

Pflicht zur Einbehaltung der IRNR bei Dienstleistungen von im Ausland ansässigen Piloten in Flügen mit Ursprung oder Ziel in Spanien

Ein spanisches Crew-Management-Unternehmen erkundigt sich, ob bei Piloten mit Wohnsitz in Belgien und Dänemark, die Flüge mit Ursprung oder Ziel in Spanien durchführen, die Einkommensteuer (IRPF) einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass die Vergütungen grundsätzlich in Spanien der IRNR unterliegen und eine Einbehaltungspflicht besteht, es sei denn, es wird festgestellt, dass die norwegische Fluggesellschaft der tatsächliche Arbeitgeber ist.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Obligación de retener, por parte de la entidad consultante, sobre las retribuciones satisfechas a los citados pilotos.

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