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Der Anfragende möchte wissen, ob Materialkosten für die Renovierung einer Anlageimmobilie abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass nur Reparatur- und Erhaltungskosten abzugsfähig sind, sofern sie der künftigen Erzielung von Einkünften dienen und nicht der Eigennutzung.
Cuestión planteada Aunque las adquisiciones se realicen en otra comunidad autónoma (llles Balears), conocer si serán aptas para incluirlas en la declaración de la renta y aceptadas como gastos.
Los gastos de reparación y conservación (como pintura o sustitución de instalaciones) son deducibles en la determinación del rendimiento neto del capital inmobiliario. Las mejoras o ampliaciones no son deducibles como gasto, sino que forman parte del valor de adquisición. Para que los gastos realizados antes del alquiler sean deducibles, deben estar dirigidos exclusivamente a la futura obtención de rendimientos y no al disfrute del titular. El importe deducible no puede exceder los rendimientos íntegros del periodo, pudiendo compensar el exceso en los cuatro años siguientes.
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