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Ein in Spanien ansässiger Professor erkundigt sich, ob er die vom slowenischen Staat erhaltenen Vergütungen für die Bewertung von Forschungsprojekten angeben muss und ob er die Quellensteuer sowie die Sozialversicherungsbeiträge abziehen kann. Die DGT prüft die Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Spanien und Slowenien zur Bestimmung der Besteuerungsbefugnis und der Abziehbarkeit von Aufwendungen.
Cuestión planteada Si, en su declaración de la renta en España, debe incorporar esos ingresos y si puede deducir alguna cantidad y en qué concepto.
Si los ingresos se consideran servicios prestados a un Estado esloveno bajo el artículo 19.1.a del Convenio, solo Eslovenia puede gravarlos, por lo que en España se declaran como rentas exentas con progresividad. Si España tuviera potestad para gravar según el artículo 19.1.b, el contribuyente debería recuperar las retenciones en Eslovenia. Las cotizaciones a la Seguridad Social eslovena son deducibles para determinar el rendimiento neto del trabajo si están vinculadas a los ingresos declarados.
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