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Eine in Spanien ansässige mexikanische Staatsangehörige erkundigt sich nach ihrer steuerlichen Situation, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer Zusammenveranlagung, der Besteuerungsgewalt Mexikos über ihre Einkünfte sowie ihrer künftigen Tätigkeit als Selbstständige. Die DGT stellt klar, dass sie aufgrund ihres steuerlichen Wohnsitzes in Spanien über ihr Welteinkommen zu versteuern hat und dass die Besteuerung in Mexiko von der Vorliegen eines Betriebsstätte abhängt.
Cuestión planteada
Al permanecer más de 183 días en España, la consultante es residente fiscal y tributa por su renta mundial. La opción de tributación conjunta es posible si ambos cónyuges son contribuyentes del IRPF. La potestad de gravamen de México sobre las rentas de su actividad dependerá de si dicha actividad constituye un establecimiento permanente en ese país según el Convenio.
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