Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1174-26 20. Mai 2026 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Steuerlicher Wohnsitz in Spanien ermöglicht Zusammenveranlagung und Besteuerung des Welteinkommens

Eine in Spanien ansässige mexikanische Staatsangehörige erkundigt sich nach ihrer steuerlichen Situation, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer Zusammenveranlagung, der Besteuerungsgewalt Mexikos über ihre Einkünfte sowie ihrer künftigen Tätigkeit als Selbstständige. Die DGT stellt klar, dass sie aufgrund ihres steuerlichen Wohnsitzes in Spanien über ihr Welteinkommen zu versteuern hat und dass die Besteuerung in Mexiko von der Vorliegen eines Betriebsstätte abhängt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

Al permanecer más de 183 días en España, la consultante es residente fiscal y tributa por su renta mundial. La opción de tributación conjunta es posible si ambos cónyuges son contribuyentes del IRPF. La potestad de gravamen de México sobre las rentas de su actividad dependerá de si dicha actividad constituye un establecimiento permanente en ese país según el Convenio.

E-Mail
Kontakt