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V1174-26 20. Mai 2026 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRPF · residencia fiscal

Steuerlicher Wohnsitz in Spanien ermöglicht Zusammenveranlagung und Besteuerung des Welteinkommens

Eine in Spanien ansässige mexikanische Staatsangehörige erkundigt sich nach ihrer steuerlichen Situation, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit einer Zusammenveranlagung, der Besteuerungsgewalt Mexikos über ihre Einkünfte sowie ihrer künftigen Tätigkeit als Selbstständige. Die DGT stellt klar, dass sie aufgrund ihres steuerlichen Wohnsitzes in Spanien über ihr Welteinkommen zu versteuern hat und dass die Besteuerung in Mexiko von der Vorliegen eines Betriebsstätte abhängt.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada

Die Entscheidung der DGT

La consultante es residente fiscal en España al permanecer más de 183 días en territorio español. Puede optar por la tributación conjunta con su cónyuge si ambos son contribuyentes del IRPF. Sus rentas en México tributarán en España por su renta mundial, pudiendo México gravarlas solo si existe un establecimiento permanente. En caso de herencia de bienes en México, tributará en España por obligación personal en el Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones.

Auf einen konkreten Fall anwenden

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