Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V1158-25 1. Juli 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Erstattung von Prozesskosten im Insolvenzverfahren stellt keinen Veräußerungsgewinn in der Einkommensteuer dar

Ein Gläubiger bittet um Klärung, ob die Erstattung von Prozesskosten aus einer Rückforderungsklage, die durch die Insolvenzmasse geleistet wird, als Gewinn zu versteuern ist. Die DGT stellt fest, dass es sich um einen Ausgleich bereits entstandener Kosten handelt und somit kein Veräußerungsgewinn entsteht.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tributación en el IRPF.

Die Entscheidung der DGT

El pago por parte de la masa concursal del importe correspondiente al reembolso de los gastos y costas judiciales en los que incurrió un acreedor legitimado no da lugar a una ganancia patrimonial. Esto se debe a que existe una identidad de importes entre el gasto soportado y el reintegro percibido.

E-Mail
Kontakt