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Es wird die Abzugsfähigkeit von Miet- und Nebenkosten für eine Wohnung angefragt, die teilweise für eine wirtschaftliche Tätigkeit genutzt wird. Die DGT stellt klar, dass die Miete anteilsmäßig entsprechend dem genutzten Teil abzugsfähig ist und die Nebenkosten nach einer spezifischen Berechnungsgrundlage abgezogen werden können.
Cuestión planteada Deducibilidad en el Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas de los gastos de alquiler y suministros de la vivienda habitual de una persona física, cuando la misma se encuentra afecta parcialmente al desarrollo de una actividad económica.
Los gastos de arrendamiento de la vivienda son deducibles proporcionalmente a la parte de la vivienda que se utilice para la actividad económica, siempre que sea una parte susceptible de aprovechamiento separado. En cuanto a los suministros (agua, gas, electricidad, telefonía e Internet), la deducción será el 30% del porcentaje que representen los metros cuadrados destinados a la actividad sobre el total de la vivienda, salvo prueba en contrario. Los gastos deben cumplir con la correcta imputación temporal, registro contable y estar justificados.
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