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Die Anfragende möchte wissen, ob sie den Steuerabzug für Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz auf ihre im Jahr 2025 erworbene neue Immobilie anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass kein Anspruch auf diesen Abzug besteht, da der Erwerb nach 2012 erfolgt ist und das Recht nicht von einer Immobilie auf eine andere übertragen werden kann.
Cuestión planteada 1. Si puede seguir aplicando la deducción por inversión en vivienda habitual en su declaración de IRPF por la parte no utilizada del préstamo anterior, considerando su participación del 50% en la nueva hipoteca constituida en la nueva vivienda.
La deducción por inversión en vivienda habitual fue suprimida con efectos desde el 1 de enero de 2013. La disposición transitoria decimoctava de la LIRPF solo permite aplicarla a quienes adquirieron su vivienda antes de esa fecha. Al ser la nueva adquisición posterior a 31 de diciembre de 2012, no es aplicable la deducción por las cantidades satisfechas. Además, el derecho a la deducción sobre una vivienda no es transferible a otra vivienda.
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