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Eine Gesellschaft, die Wohnungen zum ermäßigten Steuersatz von 4 % für die spezielle Vermietung erworben hat, fragt, ob der Satz auf 10 % korrigiert werden muss, wenn diese letztlich anderweitig genutzt werden. Die Finanzbehörde antwortet, dass bei Nichterfüllung der Voraussetzungen für die Wohnungsvermietung der korrekte Satz 10 % beträgt und die Steuerlast entsprechend korrigiert werden muss.
Cuestión planteada 1.- Si procede rectificar el tipo impositivo del Impuesto sobre el Valor Añadido del 4 al 10 por ciento en caso de incumplimiento de los requisitos para poder disfrutar del referido beneficio fiscal teniendo en cuenta que la entidad promotora se encuentra liquidada en el momento de incumplirse los referidos requisitos.
La aplicación del tipo del 4% requiere que la entidad aplique el régimen especial de arrendamiento de viviendas y que las rentas tengan la bonificación correspondiente. Si las viviendas se destinan a arrendamiento a personas jurídicas o servicios hoteleros, no se cumplen los requisitos y el tipo aplicable es el 10%. La entidad promotora debe rectificar la repercusión, siendo los socios responsables solidarios si la promotora ya está disuelta y liquidada.
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