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V1134-26 19. Mai 2026 · SG de Fiscalidad Internacional Kriterium gültig
IRNR · ganancia de capital

Gewinne aus der Einbringung von Anteilen an einer spanischen Gesellschaft können nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA in Spanien steuerpflichtig sein

Eine in den USA steueransässige Person erkundigt sich nach der Besteuerung von Einkünften aus dem Tausch von Anteilen an einer spanischen Gesellschaft. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass diese Einkünfte in Spanien steuerpflichtig sein können, sofern die Gesellschaft über Immobilienvermögen in Spanien verfügt oder die Anteile Nutzungsrechte an spanischen Immobilien gewähren.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus dem Tausch von Wertpapieren werden gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Spanien und den USA als Veräußerungsgewinne eingestuft. Besteht das Vermögen der Gesellschaft hauptsächlich aus in Spanien gelegenen Immobilien oder gewähren die Anteile das Recht auf Nutzung von Immobilien in Spanien, können die Einkünfte in Spanien besteuert werden. Andernfalls liegt die Besteuerungskompetenz ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat des Veräußerers (Vereinigte Staaten).

Auf einen konkreten Fall anwenden

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