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Ein Rentnerpaar erkundigt sich, ob der zukünftige Verkauf ihrer Wohnung steuerfrei bleibt, nachdem sie diese im Sommer vorübergehend vermietet haben. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung der Befreiung für Personen über 65 Jahre die Wohnung den Status einer Hauptwohnung behalten muss, was eine ununterbrochene Residenz von mindestens drei Jahren voraussetzt.
Cuestión planteada En caso de que procediesen a la venta de dicha vivienda en un futuro, se cuestiona si estaría exenta la ganancia patrimonial que se pueda derivar de su venta.
Para aplicar la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF, el contribuyente debe tener 65 años y la vivienda debe haber sido su residencia habitual hasta dos años antes de la transmisión. La vivienda habitual requiere una residencia continuada de al menos tres años, lo que implica una utilización efectiva y permanente. Si la vivienda se alquila por temporadas, no se podrá aplicar la exención si se transmite antes de que transcurran tres años desde la finalización del último arrendamiento. La exención se recuperaría si se reside en la vivienda con carácter permanente durante al menos tres años tras el último alquiler.
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