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V1089-20 28. April 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Der Gewinn oder Verlust aus dem Verkauf einer Immobilie muss in dem Veranlagungszeitraum erklärt werden, in dem die Übergabe des Vermögensgegenstandes erfolgt

Ein Steuerpflichtiger verkaufte im Dezember 2019 ein Gewerbeobjekt unter einer aufschiebenden Bedingung, die im Januar 2020 erfüllt wurde. Die DGT stellt fest, dass der Gewinn oder Verlust in dem Veranlagungszeitraum zu erklären ist, in dem die Übergabe der Immobilie erfolgt.

Die gestellte Frage

Fragestellung In welchem Veranlagungszeitraum muss der aus dem Verkauf des Gewerbeobjekts erzielte Veräußerungsgewinn oder -verlust erklärt werden.

Die Entscheidung der DGT

Der Veräußerungsgewinn oder -verlust muss dem Veranlagungszeitraum zugerechnet werden, in dem die Vermögensänderung eintritt, was der Zeitpunkt der Übergabe des Vermögensgegenstandes ist. Bei Verkäufen mit aufschiebender Bedingung, bei denen sich die Übergabe verzögert, tritt die Vermögensänderung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe ein.

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