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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob die Mieteinnahmen einer Immobilie, die ihr Ehemann geerbt hat, von beiden Ehegatten oder nur von ihm zu versteuern sind, da sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Die DGT stellt klar, dass die Erträge dem rechtlichen Eigentümer der Immobilie zuzurechnen sind.
Cuestión planteada Si por los rendimientos obtenidos por el alquiler mencionado ha de tributar en su totalidad el marido de la consultante o ambos, al estar casados en régimen de sociedad de gananciales.
La renta se entiende obtenida según su origen o fuente, independientemente del régimen económico matrimonial. Los rendimientos del capital se atribuyen a los titulares de los elementos patrimoniales según las normas de titularidad jurídica aplicables. En este caso, al ser el inmueble un bien privativo del marido por herencia, los rendimientos inmobiliarios deben imputarse íntegramente a él.
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