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Ein Steuerpflichtiger über 65 Jahre fragt, ob die gelegentliche Vermietung seiner Hauptwohnung dazu führt, dass der Status als Hauptwohnsitz für die Steuerbefreiung bei Veräußerungsgewinnen verloren geht. Die DGT antwortet, dass die Ferienvermietung die kontinuierliche und dauerhafte Residenz unterbricht, die Steuerbefreiung jedoch erhalten bleibt, wenn der Verkauf innerhalb der folgenden zwei Jahre nach dem Verlust dieses Status erfolgt.
Cuestión planteada A efectos de la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF, si el hecho de haber alquilado ocasionalmente la vivienda que había alcanzado la consideración de habitual le haría perder por dicha causa tal condición.
El alquiler vacacional excluye la consideración de vivienda habitual al incumplir los requisitos de residencia continuada y carácter permanente. No obstante, la exención para mayores de 65 años se puede aplicar si la transmisión se realiza dentro de los dos años anteriores a la fecha de venta desde que dejó de ser habitual. Si pasan más de dos años, el contribuyente deberá residir en la vivienda tres años para recuperar la condición de habitual.
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