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Ein Steuerpflichtiger erhielt im Jahr 2021 Nachzahlungen einer Erwerbsminderungsrente für die Jahre 2017 bis 2020 aufgrund eines Fehlers des INSS. Die DGT stellt fest, dass diese Beträge in den Jahren zu versteuern sind, für die sie vorgesehen waren, und nicht in dem Jahr, in dem sie ausgezahlt wurden.
Cuestión planteada Tributación en el IRPF de los referidos atrasos.
Los atrasos derivados del trabajo se imputan al período impositivo en que eran exigibles cuando se perciben en periodos distintos por circunstancias no imputables al contribuyente. En este caso, los rendimientos deben imputarse a los ejercicios 2017, 2018, 2019 y 2020. Si el contribuyente no estaba obligado a presentar declaración por esos años, no procede la autoliquidación complementaria.
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