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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er in Andorra steueransässig sein kann, wenn er dort eine Wohnung besitzt, aber nicht in Spanien, während sein Ehepartner in Spanien wohnhaft ist. Die DGT erläutert, dass im Falle eines Residenzkonflikts das Doppelbesteuerungsabkommen mit Andorra den Staat priorisiert, in dem der Steuerpflichtige über eine ständige Wohnung verfügt.
Cuestión planteada Concepto de vivienda permanente en el Convenio de doble imposición Hispano Andorrano. Si por el hecho de no tener ningún bien en España pero si una vivienda de su propiedad en Andora, puede ser considerado residente fiscal en Andorra.
Si una persona es residente en ambos Estados según sus leyes internas, el Convenio establece que se considerará residente exclusivamente del Estado donde tenga una vivienda permanente a su disposición. Se entiende por vivienda permanente aquella que la persona ha acondicionado y reservado para su uso continuo y no ocasional, pudiendo ser en propiedad o en alquiler. Si tuviera vivienda en ambos Estados, se aplicará el criterio del centro de intereses vitales.
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