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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition in Anspruch nehmen kann, nachdem er eine Wohnung in Madrid verkauft hat, die er aufgrund einer beruflichen Versetzung im Jahr 2018 nicht mehr als Hauptwohnsitz nutzte. Die DGT stellt fest, dass die Befreiung nicht gewährt werden kann, da es sich bei der Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht um den Hauptwohnsitz handelte und dieser auch in den zwei Jahren vor dem Verkauf nicht vorlag.
Cuestión planteada
Para aplicar la exención por reinversión, la vivienda transmitida debe ser la vivienda habitual del contribuyente en el momento de la venta o haberlo sido en los dos años anteriores. La exención del artículo 38.1 de la LIRPF solo opera para la transmisión de vivienda habitual. En este caso, la vivienda no tiene esa consideración al no haber sido residencia continuada en los últimos dos años.
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