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Ein Anfragender erkundigt sich, ob eine wirtschaftliche Interessengemeinschaft (AIE) ihr steuerliches Sonderregime beibehalten kann, wenn ihre Gesellschafter Tätigkeiten ausüben, die nicht unterstützend für die Tätigkeit der Gemeinschaft sind. Die DGT stellt klar, dass das steuerliche Regime des LIS immer dann Anwendung findet, wenn die AIE die Tätigkeiten ihres Gesellschaftszwecks tatsächlich ausübt, unabhängig von der Tätigkeit ihrer Gesellschafter.
Cuestión planteada 1. Si puede seguir aplicando el régimen especial de Agrupaciones de Interés Económico cuando los socios residentes que ostenten tal condición el día en que concluye su período impositivo realizan una actividad de la que la actividad de la AIE no es auxiliar.
El régimen fiscal especial del artículo 43 de la LIS se aplicará a las AIE siempre que realicen efectivamente las actividades adecuadas a su objeto social y se cumplan los requisitos de la Ley 12/1991. La normativa fiscal no establece requisitos específicos sobre la actividad que deben desarrollar sus socios. Por tanto, la AIE puede mantener su régimen fiscal aunque sus socios no desarrollen actividades directamente relacionadas con el objeto de la agrupación.
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