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Ein schwedischer Staatsangehöriger erkundigt sich, ob er das Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer in Anspruch nehmen kann, wenn er zum Geschäftsführer einer neuen Gesellschaft in Spanien ernannt wird. Die DGT stellt fest, dass dies möglich ist, sofern ein Kausalzusammenhang zwischen der Entsendung und der Funktion besteht und weitere gesetzliche Anforderungen erfüllt sind.
Cuestión planteada 1.- Si le resulta de aplicación el régimen especial previsto en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen especial del artículo 93 de la LIRPF, el desplazamiento a España debe ser consecuencia de la adquisición de la condición de administrador. Si la entidad es patrimonial, el administrador no debe tener una participación que lo convierta en parte vinculada. Además, se debe cumplir que no se haya sido residente en España en los cinco años anteriores y que no se obtengan rentas por establecimiento permanente.
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