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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob seine Immobilie für die Steuerbefreiung bei Reinvestition als Hauptwohnsitz gilt, wenn er diese vor Ablauf der dreijährigen Wohnsitzfrist verkauft, um näher an seinem Arbeitsplatz zu sein. Die DGT stellt klar, dass dies nicht als Hauptwohnsitz gilt, da der Umzugsgrund keine der außergewöhnlichen Umstände darstellt, die eine Verkürzung der Frist ermöglichen.
Cuestión planteada Si, en caso de proceder a la venta de su vivienda en propiedad antes de cumplir el plazo de 3 años de residencia en la misma de forma continuada, esta tiene la consideración de habitual a efectos de la exención por reinversión en vivienda habitual.
Para la exención por reinversión, la vivienda debe ser habitual, lo que requiere una residencia continuada de al menos tres años. Aunque existen excepciones que permiten considerar la vivienda como habitual sin cumplir dicho plazo (como traslado laboral o matrimonio), el motivo de proximidad al trabajo alegado no está recogido en el artículo 41 bis.1 del RIRPF. Por tanto, si la venta ocurre antes de los tres años sin concurrir dichas circunstancias, la vivienda no es habitual y no aplica la exención.
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