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V0880-25 23. Mai 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rentas en especie

Die 40.000-Euro-Marktgrenze gilt nicht für batterieelektrische Fahrzeuge (BEV)

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Marktgrenze von 40.000 Euro für die 30-prozentige Bewertungsminderung von Sachbezügen bei Fahrzeugen auch auf batterieelektrische Fahrzeuge Anwendung findet. Die DGT stellt klar, dass diese Grenze nur für Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) gilt.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die Grenze des Marktwertes von 40.000 Euro für die Anwendung des in Artikel 48 bis der Einkommensteuerverordnung festgelegten Abschlags von 30 Prozent anwendbar ist.

Die Entscheidung der DGT

Der Abschlag von 30 % bei der Bewertung energieeffizienter Fahrzeuge findet Anwendung auf batterieelektrische Fahrzeuge (BEV), Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerung (E-REV) und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV). Die Grenze des Marktwertes von 40.000 Euro vor Steuern ist nur für die Kategorie der Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) anwendbar.

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