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V0877-25 22. Mai 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Pflicht zur Angabe des Veräußerungsgewinns beim Verkauf einer geerbten Immobilie, ungeachtet späterer Schenkungen

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie den Gewinn aus dem Verkauf ihres Anteils an einer geerbten Immobilie angeben muss, wenn sie diesen Betrag später an ihre Mutter verschenkt. Die DGT stellt klar, dass die Pflicht zur Angabe des Veräußerungsgewinns unabhängig von einer nachfolgenden Schenkung besteht.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Verpflichtung zur Angabe des aus der Übertragung resultierenden Veräußerungsgewinns und die Möglichkeit, die Schenkungskosten vom Veräußerungswert abzuziehen, um den Veräußerungsgewinn zu ermitteln.

Die Entscheidung der DGT

Der Verkauf des Eigentumsanteils an einer Wohnung generiert einen Veräußerungsgewinn oder einen Veräußerungsverlust aus der Differenz zwischen dem Anschaffungswert und dem Veräußerungswert. Der Anschaffungswert bei Übertragungen von Todes wegen ist der Marktwert zum Zeitpunkt des Todes zuzüglich der vom Erwerber getragenen inhärenten Kosten und Investitionen. Der Veräußerungswert ist der tatsächliche Betrag der Veräußerung unter Abzug der vom Veräußerer getragenen inhärenten Kosten und Steuern. Die Verpflichtung zur Angabe des Veräußerungsgewinns besteht fort, auch wenn eine spätere Schenkung der Gewinne zugunsten eines Dritten erfolgt.

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