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Ein Unternehmen erkundigt sich, ob die Überlassung von dreizehn Zimmern eines Hostels zur gewerblichen Nutzung von der MwSt. befreit ist. Die DGT stellt fest, dass es sich um eine steuerpflichtige Dienstleistung zum Regelsatz handelt, da die Räumlichkeiten nicht zur Wohnnutzung durch den Mieter bestimmt sind.
Cuestión planteada Sujeción y, en su caso, exención al Impuesto sobre el Valor Añadido de la operación.
La cesión de uso de las habitaciones de un hostal para que una entidad las explote económicamente en nombre propio constituye una prestación de servicios sujeta al IVA. No aplica la exención del artículo 20.Uno.23º de la Ley 37/1992 porque el uso no es para vivienda del arrendatario, sino para actividad empresarial. La operación debe tributar al tipo general del impuesto.
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