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Ein Bauprofi fragt an, ob die Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage nach der Ausstellung von Korrekturrechnungen aufgrund eines Fehlers bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers angepasst werden kann, wenn der Kunde nicht gezahlt hat. Die DGT stellt klar, dass eine Reduzierung der Bemessungsgrundlage bei uneinbringlichen Forderungen möglich ist, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen eingehalten werden.
Fragestellung: Ob eine Änderung der Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer, die der unbezahlten Korrekturrechnung entspricht, gemäß den Bestimmungen des Artikels 80.Vier des Gesetzes 37/1992 zulässig ist.
Para reducir la base imponible por créditos incobrables, debe haber transcurrido un año desde el devengo (o seis meses si el volumen de operaciones es inferior a 6.010.121,04 euros) sin obtener el cobro. Es necesario que la circunstancia conste en los libros registro, que el destinatario sea empresario o que la base imponible sea superior a 50 euros, y que se haya instado el cobro mediante reclamación judicial, requerimiento notarial o medios que acrediten fehacientemente la reclamación. La modificación debe realizarse en el plazo de seis meses tras finalizar el periodo de espera mencionado.
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