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Neue Leitfäden zu den jüngsten Steuer- und Aufenthaltsänderungen in Spanien.
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Ein deutscher Staatsbürger erkundigt sich, ob er in Spanien steuerpflichtig wird, wenn seine Familie dauerhaft dorthin umzieht. Die DGT erläutert, dass eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien vermutet wird, wenn der Ehegatte und die minderjährigen Kinder gewöhnlich im Land wohnen.
Cuestión planteada Residencia fiscal del consultante.
Se presume que un contribuyente tiene su residencia habitual en España cuando residan habitualmente en territorio español su cónyuge no separado legalmente y los hijos menores de edad que dependan de él. Esta presunción admite prueba en contrario, como podría ser la aportación de un certificado de residencia fiscal en Alemania. La valoración de dichas pruebas corresponde a los órganos de gestión e inspección de la Administración Tributaria.
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