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Eine natürliche Person erkundigte sich, ob Verbesserungsarbeiten, die vor der Übergabe einer Wohnung bei einem Bauträger in Auftrag gegeben werden, dem allgemeinen IVA-Satz unterliegen. Die DGT stellt klar, dass diese Arbeiten als Teil des Verkaufspreises gelten und daher der ermäßigte Satz von 10 % anzuwenden ist.
Cuestión planteada Tipo del Impuesto sobre el Valor Añadido aplicable a dichas obras de mejora.
Las mejoras y reformas realizadas por el promotor en una vivienda pendiente de entregar se consideran un mayor importe del precio de venta pactado. Por tanto, deben tributar al tipo reducido del 10% según el artículo 91.uno.1.7º de la Ley 37/1992. Si se aplicó el tipo general, el sujeto pasivo debe rectificar las cuotas siempre que no hayan pasado cuatro años desde el devengo.
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