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Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob eine neue Verbesserungsvereinbarung zur Erlangung des lebenslangen Nießbrauchs am Vermögen seiner Mutter der IIVTNU (Grundsteuer auf Wertzuwachs) unterliegt. Die DGT stellt fest, dass dies ein steuerbarer Tatbestand ist, da es sich um eine unentgeltliche Übertragung eines dinglichen Nutzungsrechts handelt.
Cuestión planteada Se plantea si el nuevo pacto de mejora está sujeto al Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana.
La adjudicación del usufructo vitalicio mediante un pacto de mejora constituye una transmisión lucrativa de un derecho real de goce limitativo del dominio. Esto genera el hecho imponible del IIVTNU según el artículo 104.1 del TRLRHL. El contribuyente es el adquirente del derecho y el impuesto se devenga en la fecha de la transmisión.
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