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V0758-25 29. April 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Versteuerung des Veräußerungsgewinns bei Enteignung: Zeitpunkt der Besetzung des Objekts entscheidend

Eine Eigentümerin erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung des Veräußerungsgewinns aus der Enteignung ihrer Wohnung, die auch eine Sachleistung umfasst. Die DGT stellt klar, dass die Übertragung mit der Besetzung des Objekts durch die enteignende Behörde erfolgt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung des entsprechenden Veräußerungsgewinns.

Die Entscheidung der DGT

Die Vermögensänderung durch Enteignung gilt als erfolgt, wenn die Besetzung des enteigneten Eigentums erfolgt. Im Allgemeinen geschieht dies, sobald die angemessene Entschädigung festgesetzt und gezahlt wurde. Im vorliegenden Fall, da das Besetzungsprotokoll noch nicht erstellt und die angemessene Entschädigung noch nicht gezahlt wurde, ist die Übertragung nicht erfolgt und es ist nicht zulässig, den Vermögenszuwachs oder den Vermögensverlust zu berechnen.

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