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Eine spanische Gesellschaft erkundigte sich, ob bei der Zahlung von Beratungsleistungen an eine britische Limited Liability Partnership (LLP) mit einer Betriebsstätte in Spanien Quellensteuer einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass die LLP als eine Körperschaft im Regime der Einkommenszurechnung (atribución de rentas) gilt und aufgrund ihrer Präsenz in Spanien ihre Einkünfte dem Quellensteuerabzug nach dem IRPF unterliegen.
Cuestión planteada Régimen de retenciones.
Las LLP británicas tienen una naturaleza jurídica análoga a las entidades en régimen de atribución de rentas españolas. Al desarrollar actividad económica en España mediante un lugar fijo de trabajo, se consideran entidades con presencia en territorio español según el TRLIRNR. Por tanto, las rentas que se satisfagan a la LLP están sujetas a retención o ingreso a cuenta con arreglo a las normas del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
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