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Eine Steuerpflichtige fragt an, ob ihre Wohnung als Hauptwohnsitz für die Anwendung der Reinvestitionsbefreiung gelten kann, obwohl sie dort aufgrund einer psychischen Erkrankung weniger als drei Jahre gelebt hat. Die DGT weist darauf hin, dass die Krankheit nicht ausdrücklich aufgeführt ist, aber eine analoge Umständlichkeit darstellen könnte, wenn sie einen Wohnortwechsel zwingend erforderlich macht.
Cuestión planteada Posibilidad de considerar que dicha vivienda ha alcanzado la consideración de habitual a efectos de aplicar la exención por reinversión del artículo 38 de la LIRPF.
Para que una vivienda sea habitual sin cumplir tres años de residencia, deben concurrir circunstancias que exijan necesariamente el cambio de domicilio. Una afectación psicopatológica podría constituir una circunstancia análoga si desencadena la necesidad de abandonar la vivienda de forma no voluntaria. La valoración de si la enfermedad obliga efectivamente al cambio de domicilio es una cuestión de hecho que deben resolver los órganos de gestión e inspección mediante las pruebas aportadas.
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