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Es wird angefragt, ob die Zuweisung von Wohnungen an die Miteigentümer nach der Auflösung einer immobilienentwickelnden Gütergemeinschaft der MwSt. unterliegt und ob die gezahlte Steuer abzugsfähig ist. Die DGT stellt fest, dass die Zuweisung eine steuerpflichtige Lieferung darstellt und der anzuwendende Steuersatz von der Eignung der Wohnung abhängt.
Cuestión planteada Si la adjudicación de las viviendas a los comuneros como consecuencia de la disolución de la comunidad de bienes se encontraría sujeta al Impuesto sobre el Valor Añadido. Deducibilidad del Impuesto soportado en la construcción de las viviendas.
La adjudicación de viviendas a los comuneros en proporción a su participación, tras la disolución de la comunidad de bienes promotora, se considera entrega de bienes sujeta al IVA. Esta operación constituye la primera entrega por parte del promotor, por lo que no está exenta. El tipo impositivo será del 10% si el inmueble es apto para su utilización como vivienda, lo cual se determina por sus características objetivas de diseño y construcción, sin que sea imprescindible la cédula de habitabilidad o licencia de ocupación.
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