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Ein Steuerpflichtiger fragt an, ob er die Befreiung bei Reinvestition anwenden kann, wenn er seine Wohnung aufgrund einer beruflichen Versetzung vor Ablauf von drei Jahren Aufenthalt verkauft, und ob eine Reinvestition in ein im Bau befindliches Objekt zulässig ist. Die DGT stellt klar, dass die Notwendigkeit des Wohnortwechsels von der Verwaltung zu bewerten ist und der Bau innerhalb einer maximalen Frist von vier Jahren abgeschlossen sein muss.
Cuestión planteada
Para que la vivienda sea habitual sin cumplir tres años, el cambio de domicilio debe ser una circunstancia que lo exija necesariamente, no una opción por conveniencia. En caso de reinversión en construcción, se debe aplicar la totalidad del importe en el plazo de dos años y la obra debe finalizar en un máximo de cuatro años desde el inicio de la inversión. La valoración de si el cambio de domicilio es necesario corresponde a los órganos de gestión e inspección.
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