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Der Anfragende erkundigt sich nach den Fristen für die Anwendung der Steuerbefreiung bei der Reinvestition des Erlöses aus dem Verkauf des selbstgenutzten Wohneigentums, wenn das neue Wohneigentum ein zukünftiger Bau ist. Die DGT stellt klar, dass zwei Bedingungen erfüllt sein müssen: Die Reinvestition des Betrags muss innerhalb von zwei Jahren erfolgen, und der Bau muss innerhalb von maximal vier Jahren ab Beginn der Investition abgeschlossen sein.
Cuestión planteada Aplicación de la exención por reinversión del artículo 38 de la LIRPF e inicio del cómputo del plazo para finalizar las obras.
Para aplicar la exención por reinversión en construcción de vivienda, se debe cumplir una doble condición: 1) aplicar la totalidad del importe percibido por la venta de la antigua vivienda a la construcción de la nueva dentro del plazo de dos años. 2) que la nueva vivienda se construya en los plazos del artículo 55 del RIRPF (redacción de 2012), lo que implica que las obras deben finalizar en un plazo no superior a cuatro años desde el inicio de la inversión. El plazo de cuatro años se computa desde que se realiza el primer pago destinado a la construcción que se considere importe reinvertido.
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