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Eine über 65-jährige Person erkundigt sich, ob die Befreiung bei der Veräußerung der selbstgenutzten Wohnung auch dann greift, wenn sie an einer Immobilie zu 50 % als Volleigentümerin und zu 50 % als Nießbraucherin beteiligt ist. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung nur auf den Anteil des Volleigentums Anwendung findet, während der aus dem Nießbrauch resultierende Gewinn steuerpflichtig bleibt.
Cuestión planteada 1. Posibilidad de aplicar la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF.
La exención por transmisión de vivienda habitual para mayores de 65 años requiere que el contribuyente haya ostentado el pleno dominio durante al menos tres años. Por tanto, la ganancia patrimonial por la transmisión del pleno dominio puede estar exenta, pero la derivada del usufructo vitalicio no lo está. La residencia habitual es una cuestión de hecho que debe acreditarse por medios de prueba válidos.
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