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V0692-25 15. April 2025 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancias y pérdidas patrimoniales

Zahlung der IIVTNU nach Immobilienverkauf begründet keinen Veräußerungsverlust im Jahr der Zahlung

Ein Steuerpflichtiger fragt, ob die Zahlung einer vom Gemeinderat geforderten IIVTNU-Regulierung für einen im Jahr 2018 getätigten Verkauf als Veräußerungsverlust im Jahr 2024 geltend gemacht werden kann. Die DGT stellt klar, dass diese Zahlung keine Auswirkungen auf die Einkommensteuer (IRPF) des Zahlungsjahres hat, sondern den Veräußerungswert des ursprünglichen Verkaufs beeinflusst.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob dieser Betrag als Kapitalverlust in meiner Steuererklärung für dieses Jahr, Steuerjahr 2024, einbezogen werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Zahlung der IIVTNU-Abrechnung in einem Steuerzeitraum nach der Übertragung der Immobilie kann keine Auswirkungen auf die Veranlagung der Einkommensteuer (IRPF) in dem Zeitraum haben, in dem die Zahlung erfolgt. Ihre Auswirkung erfolgt über den Übertragungswert, indem die Ermittlung des zum damaligen Zeitpunkt durch die Übertragung der Immobilie erzielten Veräußerungsgewinns als Aufwand gemindert wird.

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