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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob er die Steuerbefreiung bei Reinvestition in den selbstgenutzten Wohnsitz beanspruchen kann, wenn er seine Wohnung in Madrid verkauft, um in eine andere Autonome Gemeinschaft umzuziehen, und welche Fristen hierfür gelten. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Voraussetzungen für den selbstgenutzten Wohnsitz sowie die Reinvestitionsfristen eingehalten werden.
Cuestión planteada Si respecto a la ganancia patrimonial obtenida por la venta de su vivienda situada en Madrid, puede aplicar la exención por reinversión en vivienda habitual, y cuál es el plazo para vender dicha vivienda (Madrid).
Para la exención, la vivienda transmitida debe haber sido habitual en el momento de la venta o hasta dos años antes. La reinversión debe realizarse en un plazo de dos años, contados de fecha a fecha, ya sea antes o después de la transmisión. Si la nueva vivienda se adquiere en los dos años anteriores a la venta de la antigua, se requiere que la cuantía invertida sea equivalente al importe obtenido por la transmisión. La exención será parcial si la cantidad reinvertida es inferior al total obtenido.
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