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Eine Anfrage klärt, ob die Quellensteuer auf die Einkommen nicht ansässiger Personen (IRNR) auf Gehälter aus dem Jahr 2016, die erst 2017 an einen nicht ansässigen Arbeitnehmer gezahlt wurden, einzubehalten ist. Die DGT stellt fest, dass die Quellensteuer unter Anwendung der Regeln zur zeitlichen Zurechnung einzubehalten ist.
Cuestión planteada Si se debe efectuar la retención de los rendimientos del trabajo considerando al trabajor no residente fiscal en España.
La obligación de retener nace en el momento del devengo del impuesto, que ocurre cuando los rendimientos resultan exigibles o en la fecha del cobro si esta es anterior. Según la normativa aplicable, cuando los rendimientos del trabajo se perciben en periodos distintos a los que eran exigibles por circunstancias no imputables al contribuyente, se imputan al periodo en que eran exigibles. Por tanto, procede practicar la retención por el Impuesto sobre la Renta de no Residentes.
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