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Eine spanische Holding prüft die Anwendung der Dividendenbefreiung auf ihre Beteiligung an einer französischen Gesellschaft (A), die wiederum eine Tochtergesellschaft (B) hält. Die DGT stellt klar, dass keine Analyse der indirekten Beteiligung an den Tochtergesellschaften von Gesellschaft A erforderlich ist, sofern die Dividenden- und Kapitalerträge von Gesellschaft A 70 % ihrer konsolidierten Erträge nicht überschreiten.
Cuestión planteada Si se cumple el requisito de participación mínima para que la consultante pueda aplicar la exención prevista en el artículo 21.1.a) de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades.
Para aplicar la exención del art. 21.1.a) LIS, se requiere una participación mínima del 5% mantenida ininterrumpidamente. Si la entidad participada es dominante de un grupo y obtiene más del 70% de sus ingresos de dividendos o rentas de capital, el contribuyente debe cumplir el requisito de participación mínima también en las entidades indirectas. No obstante, si no se supera dicho umbral del 70%, no es necesario analizar la participación indirecta en las filiales de la sociedad directamente participada. En el caso de entidades no residentes, debe cumplirse el requisito de tributación mínima o existencia de convenio de doble imposición.
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