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Es wird geprüft, ob ein Wertpapierwechsel sowie anschließende Sacheinlagen unter das Sonderregime der Steuerneutralität fallen können. Die DGT stellt fest, dass der Wechsel steuerneutral sein kann, sofern die Mehrheit der Stimmrechte erlangt wird und die Anforderungen des Artikels 80 LIS erfüllt sind. Über die Steuerneutralität der nachfolgenden Sacheinlagen kann aufgrund fehlender Daten keine Entscheidung getroffen werden.
Cuestión planteada PRIMERA: Si pueden acogerse al régimen fiscal especial regulado en el Capítulo VII del Título VII de la Ley 27/2014, de 27 de noviembre, del Impuesto sobre Sociedades, las operaciones descritas, esto es:
Para el canje de valores, el régimen especial es aplicable si la entidad adquirente obtiene la mayoría de derechos de voto y se cumplen los requisitos del artículo 80 de la LIS. En este caso, las participaciones adquiridas conferirían dicha mayoría pese a la existencia de acciones propias. Respecto a las aportaciones no dinerarias, la DGT no puede pronunciarse sobre su neutralidad fiscal al no disponer de datos sobre la participación de los socios ni sobre la actividad de las entidades.
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