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Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob Nachbarschaftsstreitigkeiten und die daraus resultierenden gesundheitlichen Probleme es ermöglichen, die Wohnung vor Ablauf von drei Jahren als selbst genutzten Wohnsitz für die Reinvestitionsbefreiung einzustufen. Die DGT stellt klar, dass diese Umstände nicht ausdrücklich vorgesehen sind und die Entscheidung, ob ein Wohnortwechsel eine unumgängliche Notwendigkeit darstellt, der Steuerverwaltung obliegt.
Cuestión planteada Si las circunstancias descritas anteriormente son causa eximente del plazo de 3 años que exige la Ley para considerar la vivienda como habitual y en caso afirmativo si se puede beneficiar de la exención por reinversión en vivienda habitual.
Para excepcionar el plazo de tres años de residencia, la circunstancia debe exigir necesariamente el cambio de domicilio, lo que implica que el contribuyente no pueda elegir o que el cambio sea obligatorio y no voluntario. El acoso vecinal no está contemplado específicamente como causa de cambio necesario en la normativa. La Administración Tributaria debe valorar si, en el caso concreto, la gravedad de los hechos implica una imposibilidad de permanecer en la vivienda o si es una decisión voluntaria del contribuyente.
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