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V0605-24 9. April 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Beiträge als Kolumnistin gelten als Arbeitsentgelt, sofern Nutzungsrechte übertragen werden

Eine Universitätsprofessorin erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Honoraren für das Schreiben von Artikeln für eine Zeitung und eine Zeitschrift. Die DGT stellt fest, dass es sich um Arbeitsentgelt handelt, es sei denn, die Autorin organisiert auf eigene Rechnung Produktionsmittel oder personelle Ressourcen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Einordnung der für die genannten Mitwirkungen erhaltenen Gegenleistungen im Rahmen der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

Einkünfte aus der Erstellung literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Werke sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn das Nutzungsrecht übertragen wird. Wenn diese Einkünfte jedoch die eigenverantwortliche Organisation von Produktionsmitteln und Personal oder von einem von beiden zur Mitwirkung an der Produktion oder dem Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen beinhalten, werden sie als Einkünfte aus wirtschaftlicher Tätigkeit eingestuft.

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