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Eine 74-jährige Steuerpflichtige fragt, ob ihre Wohnung als Hauptwohnsitz für die Steuerbefreiung für Personen über 65 Jahre gelten kann, obwohl sie dort aufgrund der gefährlichen Treppen erst seit weniger als drei Jahren lebt. Die DGT antwortet, dass die Wohnsitzanforderung nicht erfüllt ist, da die Situation keine Umstände darstellt, die einen Wohnungswechsel zwingend erforderlich machen.
Cuestión planteada Si la vivienda en cuestión puede llegar a alcanzar la consideración de habitual pese a no haber residido en ella por un periodo continuado de 3 años y poder así aplicar la exención del artículo 33.4.b) de la LIRPF.
Para que una vivienda sea habitual sin cumplir tres años de residencia, deben concurrir circunstancias que necesariamente exijan el cambio de domicilio. El riesgo de caídas por la estructura de la vivienda se considera una decisión voluntaria y no una obligación que fuerce el cambio. Por tanto, si se cambia de residencia antes de los tres años por conveniencia o seguridad personal, la vivienda no alcanza la consideración de habitual.
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