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Ein Testamentsvollstrecker erkundigt sich nach seiner Haftung bei der Auszahlung von Geldern von einem Konto in Luxemburg an in Finnland ansässige Erben. Die DGT stellt fest, dass aufgrund des Standorts der Gelder außerhalb Spaniens und des fehlenden Wohnsitzes der Erben in Spanien keine Steuerpflicht besteht.
Cuestión planteada Responsabilidad del consultante en la entrega de este dinero a los herederos.
Los contribuyentes sin residencia fiscal en España tributan por obligación real cuando adquieren bienes situados o que deban cumplirse en territorio español. Al no estar situado el dinero en España y no ser los herederos residentes en el país, no se puede exigir la tributación en el Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones por esa cantidad. Por tanto, el consultante no tiene responsabilidad en España por el reparto de dicho dinero.
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