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Eine schwedische Staatsangehörige erkundigt sich, ob sie nach der Einstellung durch ein spanisches Unternehmen das Sonderregime der Einkommensteuer für Nichtansässige in Anspruch nehmen kann. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime gewählt werden kann, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, dass in den letzten zehn Jahren kein Wohnsitz in Spanien bestand, die Entsendung aufgrund eines Arbeitsvertrags erfolgt und keine Einkünfte aus einer Betriebsstätte erzielt werden.
Cuestión planteada Si le resultará de aplicación el régimen fiscal especial previsto en el artículo 93 de la Ley del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas.
Para aplicar el régimen especial del artículo 93 de la LIRPF, el desplazamiento debe ser consecuencia de un contrato de trabajo con un empleador en España. Se requiere que el contribuyente no haya sido residente en España en los diez períodos impositivos anteriores y que no obtenga rentas mediante un establecimiento permanente en territorio español. El cumplimiento de la relación de causalidad entre el inicio de la relación laboral y el desplazamiento es necesario para acceder a la opción.
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